Religion im Klassenzimmer – Herausforderungen aus kinderrechtlicher Sicht

In der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem bis heute gültigen Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 festgelegt, dass ein Kind mit Vollendung des 14. Lebensjahres über seine Religionszugehörigkeit selbst entscheiden darf.  Zuvor ist die Entscheidung den Eltern überantwortet, die ihr Kind nach ihren Vorstellungen erziehen. Doch wie weit geht das elterliche Erziehungsrecht? Welche religiösen oder religiös begründeten Praktiken laufen dem Wohl des Kindes – dem Grundanliegen der UN-Kinderrechtskonvention (1989/90) – womöglich zuwider? Bei der Betrachtung dieser Fragen konzentriert sich das Forum Dialog an diesem Abend auf den Kontext Schule. Die Mitarbeiterin des Deutschen Kinderschutzbundes Sabine Bresche und die jüdische Pädagogin Mirja Ottschofski sind am 19. Februar 2019 darüber ins Gespräch gekommen, welchen Herausforderungen Kinder mit unterschiedlicher religiöser Zugehörigkeit in der Schule begegnen, welche Akteure dabei eine Rolle spielen und wie die Rechte des Kindes am besten berücksichtigt werden können.

Referentinnen:
Sabine Bresche, Sozialarbeiterin beim Deutschen Kinderschutzbund im Landesverband Berlin e.V.
Mirja Ottschofski, Pädagogin und Ausbilderin an der Fachschule für Sozialpädagogik der Anna-Freud-Schule in Berlin, Bildungsreferentin im House of One.


Bilder:


Video:

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